Häufig gestellte Fragen
Hier habe ich für Sie und Euch häufige Fragen und Antworten zusammengefasst, die sich im Vorfeld einer Psychotherapie ergeben können.
Wie bekomme ich einen Termin für ein Erstgespräch?
Haben Sie keine Scheu, Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie gerne schnellst möglich zurück und wir können einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Sie können mir auch gerne eine Mail schreiben. Persönlich erreichen Sie mich in meiner telefonischen Sprechzeit. Jugendliche können sich auch sehr gerne selber bei mir melden. .
Was muß ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte die Versichertenkarte des Kindes/des Jugendlichen. Falls vorhanden: Vorbefunde, Entlassberichte einer Klinik oder ähnliches.
Wie läuft so ein Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch wird es um eine Erfassung der Problembereiche, der bisherigen Entwicklung und der aktuellen Familiensituation gehen. Auch die Stärken des Kindes werden erfasst.
Manchmal wünscht sich ein Jugendlicher alleine zum Erstgespräch zu erscheinen. Dies ist möglich. Ebenso ist es möglich, dass ein erstes beratendens Gespräch nur mit einem Elternteil oder beiden Eltern stattfindet. Dies variiert mit dem Alter des Kindes und der bestehenden Problematik. Bei der telefonischen Anmeldung oder im Mailkontakt werden wir herausfinden, in welcher Konstalltaion das Erstgespräch am sinnvollsten ist.
Gibt es auch Elterngespräche im Behnandlungsverlauf?
Bei einer Psychotherapie für unter achtzehnjährige werden immer auch Bezugspersonenstunden genehmigt. Jede vierte Stunde ist als Elternstunde vorgesehen. Oftmals können sich Veränderungen nur vollziehen, wenn das Familiensystem „mitarbeitet“. Die Bezugspersonenstunden finden mit Ihnen abgestimmt und angepasst an den Bedürfnissen und Erfordernissen des Klienten statt.
Warum gibt es Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?
Kinder und Jugendliche können beim Eintritt in neue Entwicklungsphasen in Schwierigkeiten und Krisen geraten, so z.B. beim Eintritt in den Kindergarten, die Schule oder in die Ausbildung.
Ebenso können neue Altersabschnitte, wie z.B. der Eintritt in die Pubertät Probleme mit sich bringen.
Auch veränderte Lebenssituationen wie die Geburt eines Geschwisterkindes, Trennung der Eltern, Arbeitsplatzverlust eines Elternteils, Tod eines Familienmitgliedes, Umzug aus einem gewohnten Umfeld oder ein Schulwechsel können das Gleichgewicht einer Familie erheblich beeinträchtigen.
Auch soziale Schwierigkeiten, wie Mobbingsituationen oder der Verlust einer engen Freundin oder eines Freundes oder die Trennung aus einer Partnerschaft können zu psychischen Problemen führen.
Kinder und Jugendliche reagieren mitunter sehr heftig auf diese Belastungen. Dabei können auch Symptome und Auffälligkeiten entstehen, die sich nicht einfach „so herauswachsen“, sondern sich verfestigen und zur dauerhaften Belastung werden können. In solchen Situationen ist professionelle Unterstützung angeraten.
Eine rechtzeitig eingeleitete Psychotherapie hilft Krisen zu überwinden, neue Lebenssituationen zu meistern und die Symptome zu beheben. Das Kind und der Jugendliche kann wieder in seine Kraft kommen und sich positiv in die Zukunft ausrichten.
Mit welchen Methoden wird in der Verhaltenstherapie gearbeitet?
Über das Gespräch hinaus verfügt die VT über sehr unterschiedliche Methoden wie Rollenspiele, Konfrontationsübungen, Entspannungsverfahren, kognitive Methoden, kreative Techniken, soziales Kompetenztraining, Expositionen (Verhaltensübungen), Vorstellungsübungen, narrative Methoden u.v.m. Zudem bin ich mit vielen Methoden aus der Hypnotherapie vertraut, so wie mit EMDR, einem wirkungsvollen und wissenschaftlich anerkannten Verfahren zur Behandlung von Traumata.
Häufig werden zur Verdeutlichung einer Verhaltensproblematik oder um Lösungen anschaulich zu machen Arbeitsblätter verwendet. Für die Zeit zwischen zwei Sitzungen werden manchmal in Absprache mit dem Klienten Hausaufgaben/Übungen vereinbart, um neues Verhalten im Alltag zu erproben.
Gibt es in der Kindertherapie auch eine Spielzeit?
Ja, mit Kindern spiele ich in der Regel mindestens die letzten 10 Minuten einer verhaltenstherapeutischen Sitzung. In der Praxis gibt es verschiedene Materialien (Gesellschaftsspiele, Handpuppen, Playmobil, Schleichfiguren, Knet- und Bastelmaterialien, Malutensilien) um die Stunden entspannt und mit viel Spaß ausklingen zu lassen.
Gibt es Kontakt zu Lehrern/Erziehern, Vorbehandlern etc.?
Sollte dies gewünscht und für den Klienten dienlich sein, kann der Therapeut gegenüber einzelnen Personen schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden. Es kann sinnvoll sein, Vorbefunde von anderen Behandlern zu erhalten.
Der Klient und seine Eltern werden selbstverständlich über die Inhalte des geplanten Gespräches informiert und können diese mitbestimmen. Solche Gespräche werden immer zum Wohle des Klienten geführt und dienen dazu positive Veränderungen zu unterstützen und Bedingungen im Außen zu schaffen, die den Klienten unterstützen, seine neu erlernten Verhaltensweisen im Alltag besser umzusetzen zu können.
Dürfen in der Therapie besprochene Inhalte weitergesagt werden?
Nein, als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, d.h. niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen bzw. der volljährige Jugendliche selbst entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht und wünscht die Kontaktaufnahme von mir zu einem Dritten. Die Entbindung der Schweigepflicht muß schriftlich erfolgen. Diese Regel darf nur in akuten Notsituationen (d.h. es liegt eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor) gebrochen werden.
Wer übernimmt die Kosten für eine Verhaltenstherapie?
Nachdem wir uns kennengelernt haben und in der Diagnostik geschaut haben, um welche Probleme es geht und welche Ziele mit einer Verhaltenstherapie erreicht werden sollen, stelle ich einen Antrag an die Krankenkasse. Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Kann ich auch als Privatversicherter oder als Beihilfeversicherter eine Verhaltenstherapie in Anspruch nehmen?
Ja, auch hier werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie in der Regel übernommen.
Muß ich mich sofort verbindlich für eine Therapie entscheiden?
Nein, es ist wichtig, dass Therapeut und Klient sich zunächst kennenlernen. Eine Psychotherapie macht nur Sinn, wenn der Klient und der Therapeut eine tragfähige therapeutische Beziehung aufbauen. Es ist wichtig erstmal festzustellen, ob du dich wohl und verstanden fühlst. Dafür gibt es probatorische Sitzungen und psychotherapeutische Sprechstunden. Diese werden von der Kasse bezahlt und du kannst in dieser Zeit feststellen, ob du mit dem Therapeuten zukünftig an deinen Problemen arbeiten möchtest. Erst dann wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt.
Was ist bei getrennten Elternteilen zu beachten?
Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, müssen beide Eltern einer therapeutischen Behandlung zustimmen.
Ab wann kann ich Psychotherapie ohne meine Eltern beantragen?
Ab 16 Jahren kann eine Psychotherapie selbständig beantragt werden. Solltest du jünger sein und es fällt dir schwer mit deinen Eltern über deinen Wunsch anch Verhaltenstherapie zu sprechen, melde dich gern bei mir. Wir finden sicher eine gute Lösung.
Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?
Das ist sehr individuell und richtet sich nach dem Behandlungserfolg. Eine Psychotherapie kann immer frühzeitig beendet und muss nicht bis zur letzten Stunde ausgeschöpft werden. Die Beantragung erfolgt in 3 Schritten. Zunächst werden 12 Einzelsitzungen und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen beantragt. Dieses kann bei Bedarf nochmal wiederholt werden. Im Anschluss daran wird eine Langszeittherapie beantragt mit weiteren 25 Einzelstunden und 6 Stunden für die Bezugspersonen. Auch dieses Kontingent kann bei Bedarf nochmal verlängert werden.
Wie lange dauert eine Sitzung und wie häufig finden diese statt?
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Bei besonderem Bedarf können wir uns auch 2mal pro Woche sehen. Ebenso ist es möglich eine Doppelstunde zu vereinbaren, wenn ein besonderer Inhalt für diesen Termin vorgesehen ist, der mehr Zeit erfordert.
Wie alt darf ich maximal sein, um eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beginnen?
Ich darf junge Erwachsene bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr behandeln. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung solltest du maximal 20 Jahre alt sein.
Solltest du das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben und möchtest trotzdem mit mir an deinen Zielen arbeiten, müssen die Stunden selbst bezahlt werden. (eine Kennenlernstunde kostet 60 Euro, alle weiteren Stunden 90 Euro).